Führerscheinentzug als Nebenstrafe

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06 Jul 2017 14:52 #12860 von Roman
Führerscheinentzug als Nebenstrafe wurde erstellt von Roman
Der Bundestag hat am 22.06.2017 nicht nur den neuen Staatstrojaner auf den Weg gebracht, und damit den Weg für eine neue Überwachungsmethode als Werkzeug unserer Geheimsdienste geebnet. Es wurde darüber hinaus auch am Recht des Führerscheinentzugs gerüttelt, was in unseren Medien ungeachtet blieb (wie so vieles andere wirklich wichtige auch).

Auf der Internetseite des Bundestages heißt es wie folgt:

Unter den zahlreichen sonstigen Bestimmungen des neuen Gesetzes hat im Vorfeld vor allem Aufsehen erregt, dass Fahrverbote, die bisher nur bei Delikten im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen verhängt werden können, als Nebenstrafe auch für andere Straftaten zugelassen werden. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Richter sollen den Führerscheinentzug zusätzlich zu der für das Delikt vorgesehenen Geld- oder Haftstrafe verhängen können. In diesem Zusammenhang kann die Hauptstrafe gemindert werden, wodurch sich bei geringeren Vergehen der Haftvollzug vermeiden lässt.

Des Weiteren soll bei bestimmten Verkehrsdelikten die Entnahme von Blutproben auch von einem Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden können. Der Richtervorbehalt wird insoweit eingeschränkt.


Was bedeutet das? Der Führerscheinentzug kann in Zukunft bis zu 6 Monaten ausgedehnt werden und wird dann nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten Anwendung finden, sondern kann generell als disziplinarisches Mittel bei allen Straftaten zur Anwendung kommen.

Für die Blutprobe kann zudem in Ausnahmefällen die richterliche Anordnung übergangen werden. Bisher war diese Pflicht. Jetzt darf auch die Polizei selbst oder der Staatsanwalt diese Anordnung erteilen.

Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/20...enderung-stgb/511182

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06 Jul 2017 16:26 #12862 von Bianca
Bianca antwortete auf Führerscheinentzug als Nebenstrafe
Ganz ehrlich? Die Hinwegsetzung der richterlichen Anordnung finde ich nicht schlecht. Alkohol und Drogen haben im Straßenverkehr nichts verloren. Ich kenne genügend Leute, die dahingehend äußerst beratungsresistent sind und würde mir wünschen, dass dieses Verhalten an der Stelle durch eine Sanktionierung korrigiert werden würde. Für den Fall, dass sie erwischt werden verstreicht wenigstens nicht mehr so viel Zeit, dass die Alkoholkonzenration abgebaut wird.

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07 Jul 2017 09:24 #12866 von Nemo
Ich stimme da Bianca zu und übrigens kann man das ja nachlesen, wie eigentlich alles andere auch, nur verkauft sich eben für "Blöd" und Co. alles schlecht, wo etwas mehr Text steht.

Dass sogenannte freiheitliche Rechte nach und nach eingeschränkt werden, ist nicht von der Hand zu weisen, dennoch leben wir hier im Vergleich zu 90% der Staaten auf der Welt im Paradies und die die sich am meisten aufregen, schreien am lautesten nach mehr Polizei und verschärften Strafen (immer für die Bösen anderen, geht klar!).

Das mit dem Entzug des Führerscheins im Zusammenhang mit Delikten ist absolut nicht neu, schon in den frühen Neunzigern wurden Fahrzeuge von Dealern aus der damals extrem blühenden Party- und Drogenszene Dresdens beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis entzogen. Bei relativ harmlosen, nachgewiesenem Cannabiskonsum konnte die Fahrerlaubnis sogar unbefristet entzogen werden, mittlerweile weiß man, dass es hier feine Unterscheide gibt und beurteilt das gerechter.

Im Straffall gilt bei uns nach wie vor aber erst einmal die Unschuldsvermutung, willkürliche Führerscheinentzüge und Strafen sind so schon einmal weitgehend ausgeschlossen, auch wenn man sich das bei manchen Pappnasen wünschen würde.

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07 Jul 2017 16:54 #12867 von Maddin
Maddin antwortete auf Führerscheinentzug als Nebenstrafe

...
Was bedeutet das? Der Führerscheinentzug kann in Zukunft bis zu 6 Monaten ausgedehnt werden und wird dann nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten Anwendung finden, sondern kann generell als disziplinarisches Mittel bei allen Straftaten zur Anwendung kommen.
...


... aber: Das Fahrverbot, um das es hier geht, wird nicht zusätzlich sondern (teilweise) anstelle einer Geld- oder Haftstrafe erteilt.

An der Höhe eines Strafmaßes wurde nichts geändert. Wer bisher beim Rasen durch die 30er einen Monat laufen durfte, wird dies auch immer noch tun.

Wer jemals in den Genuß dieser Änderung kommt hat doch eh Dreck am Stecken und kann froh sein nicht oder nur kurzzeitig in den Bau zu wandern. Vielleicht sehe ich das aber auch zu krass?

Unter einer Bedingung finde ich die Änderung ziemlich gut: Wenn der Richter diese Möglichkeit(!) nutzt um eine akzeptable und individuelle Strafe zu finden. Manchen tut Geld eben nicht weh. Alternativ könnte ein inflationärer Einsatz aber auch nur zur Knastkostensenkung genutzt werden.. wer weiß das schon.

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07 Jul 2017 17:33 #12868 von HarryHirsch
HarryHirsch antwortete auf Führerscheinentzug als Nebenstrafe
Der letzte Punkt mit der Knastkostensenkung ist wahrscheinlich der entscheidende.

Man hofft dass es einen persönlich nie betrifft, aber im großen und ganzen ist das eine Politik der Hilflosen die da verfolgt wird. Von Politikern, zum Beispiel bei Unterhaltsverweigeren ins Spiel gebracht. Helfen tut es dennoch niemanden, außer vielleicht ďen Straftätern selbst, die dann lieber ihren Lappen plus Geldstrafe abgeben als in den Bau zu gehen.

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