Führerscheinentzug als Nebenstrafe
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Auf der Internetseite des Bundestages heißt es wie folgt:
Unter den zahlreichen sonstigen Bestimmungen des neuen Gesetzes hat im Vorfeld vor allem Aufsehen erregt, dass Fahrverbote, die bisher nur bei Delikten im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen verhängt werden können, als Nebenstrafe auch für andere Straftaten zugelassen werden. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Richter sollen den Führerscheinentzug zusätzlich zu der für das Delikt vorgesehenen Geld- oder Haftstrafe verhängen können. In diesem Zusammenhang kann die Hauptstrafe gemindert werden, wodurch sich bei geringeren Vergehen der Haftvollzug vermeiden lässt.
Des Weiteren soll bei bestimmten Verkehrsdelikten die Entnahme von Blutproben auch von einem Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden können. Der Richtervorbehalt wird insoweit eingeschränkt.
Was bedeutet das? Der Führerscheinentzug kann in Zukunft bis zu 6 Monaten ausgedehnt werden und wird dann nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten Anwendung finden, sondern kann generell als disziplinarisches Mittel bei allen Straftaten zur Anwendung kommen.
Für die Blutprobe kann zudem in Ausnahmefällen die richterliche Anordnung übergangen werden. Bisher war diese Pflicht. Jetzt darf auch die Polizei selbst oder der Staatsanwalt diese Anordnung erteilen.
Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/20...enderung-stgb/511182
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- Bianca
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- Nemo
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Dass sogenannte freiheitliche Rechte nach und nach eingeschränkt werden, ist nicht von der Hand zu weisen, dennoch leben wir hier im Vergleich zu 90% der Staaten auf der Welt im Paradies und die die sich am meisten aufregen, schreien am lautesten nach mehr Polizei und verschärften Strafen (immer für die Bösen anderen, geht klar!).
Das mit dem Entzug des Führerscheins im Zusammenhang mit Delikten ist absolut nicht neu, schon in den frühen Neunzigern wurden Fahrzeuge von Dealern aus der damals extrem blühenden Party- und Drogenszene Dresdens beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis entzogen. Bei relativ harmlosen, nachgewiesenem Cannabiskonsum konnte die Fahrerlaubnis sogar unbefristet entzogen werden, mittlerweile weiß man, dass es hier feine Unterscheide gibt und beurteilt das gerechter.
Im Straffall gilt bei uns nach wie vor aber erst einmal die Unschuldsvermutung, willkürliche Führerscheinentzüge und Strafen sind so schon einmal weitgehend ausgeschlossen, auch wenn man sich das bei manchen Pappnasen wünschen würde.
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- Maddin
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Was bedeutet das? Der Führerscheinentzug kann in Zukunft bis zu 6 Monaten ausgedehnt werden und wird dann nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten Anwendung finden, sondern kann generell als disziplinarisches Mittel bei allen Straftaten zur Anwendung kommen.
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... aber: Das Fahrverbot, um das es hier geht, wird nicht zusätzlich sondern (teilweise) anstelle einer Geld- oder Haftstrafe erteilt.
An der Höhe eines Strafmaßes wurde nichts geändert. Wer bisher beim Rasen durch die 30er einen Monat laufen durfte, wird dies auch immer noch tun.
Wer jemals in den Genuß dieser Änderung kommt hat doch eh Dreck am Stecken und kann froh sein nicht oder nur kurzzeitig in den Bau zu wandern. Vielleicht sehe ich das aber auch zu krass?
Unter einer Bedingung finde ich die Änderung ziemlich gut: Wenn der Richter diese Möglichkeit(!) nutzt um eine akzeptable und individuelle Strafe zu finden. Manchen tut Geld eben nicht weh. Alternativ könnte ein inflationärer Einsatz aber auch nur zur Knastkostensenkung genutzt werden.. wer weiß das schon.
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- HarryHirsch
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Man hofft dass es einen persönlich nie betrifft, aber im großen und ganzen ist das eine Politik der Hilflosen die da verfolgt wird. Von Politikern, zum Beispiel bei Unterhaltsverweigeren ins Spiel gebracht. Helfen tut es dennoch niemanden, außer vielleicht ďen Straftätern selbst, die dann lieber ihren Lappen plus Geldstrafe abgeben als in den Bau zu gehen.
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