Führerscheinregelung für A2 wird überarbeitet

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04 Mai 2016 13:02 - 04 Mai 2016 13:02 #11720 von Roman
Ein interessanter Artikel bei MOTORRAD . Wegen Ärger mit der EU soll die A2-Regelung für Deutschland bald korrigiert werden. Es geht darum, dass Führerschein-Neulinge, die zunächst mit einer Drosselung auf jetzt 35 kW (48 PS) unterwegs sein dürfen derzeit auch mit einem Superbike fahren könnnen, wenn dieses auf die genannten Leistungsdaten gedrosselt werden kann.

Das ist laut EU mit den geltenende Gesetzen nicht legitim, denn offen darf das Motorrad nicht mehr als die doppelte Leistung, also maximal 70 kW haben. Das sind immerhin 96 PS und damit hat man durchaus ein breites Spektrum an Motorrädern zur Verfügung. Allerdings gibt es damit aber keine Monster 1200, Diavel oder Panigale mit dem A2 Führerschein.

Was meint Ihr zu dem Thema? Ist es richtig, dass ein Führerschein-Neuling mit einem Motorrad mit max. 70 kw vorerst ausreichend besohlt ist, oder meint ihr, dass das weiterhin der freien Entscheidung des Käufers überlassen sein sollte?

Meiner Meinung macht das schon Sinn dem PS-Treiben Einhalt zu gebieten. Ich persönlich bin sehr glücklich mit einer 60 PS Ducati meine ersten Fahrversuche -und Jahre gehabt zu haben.
Zum Vergleich muss man allerdings dazu sagen, dass es solch eine Regelung bei PkW's leider überhaupt nicht gibt aber m.M.n. dort noch mehr Sinn machen würde.

la vita è passione

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04 Mai 2016 17:44 - 04 Mai 2016 17:46 #11722 von Flitzpipe
Also ich denke 70kw sind für einen aboluten Führerscheinneuling, egal welchen Alters, völlig ausreichend. Man sollte schon Erfahrungen sammeln was das Handling der Bikes, die Power und das fahren im Straßenverkehr betrifft. Nur in der Fahrschule allein kann man sowas nicht verinnerlichen, da hilft nur fahren, fahren,fahren.
Ich habe mich am Anfang auch eher für meine 796 enschieden, da mir die 1100evo gleich zuviel Power hatte und ich mich auf der "Mittleren" wohler gefühlt habe. Jetzt nach 2 Jahren könnte ich mir aber auch bisl mehr Leistung vorstellen. Ist bloß die Frage, ob das überhaupt sein muss, wenn man auf der Landstraße unterwegs ist. Bin noch am grübeln. :lol:

Sinvoll wäre ja dann eine Aufhebung der Leistungsbegrenzung nach einer gewissen Zeit. Natürlich aber nur mit Nachweis, das ein entsprechendes Motorrad über diesen Zeitraum auf den Führerscheinbesitzer angemeldet war.

...meine Meinung... :zwinker:

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04 Mai 2016 20:46 #11727 von Bianca
Ich halte von diesem Stufenführerschein nichts. Jeder der einen normalen Selbsterhaltungstrieb hat, geht verantwortungsbewusst mit einem Motorrad unabhängig von seiner Leistung um. Die Jenigen, die nicht an Konsequenzen denken, weil sie es rein genetisch bedingt einfach nicht können, bringen sich und andere auch mit 35 kW in Gefahr.

Wenn diese Leistungsreduzierung wirklich eine ehrlich gemeinte Selbstschutzmaßnahme sein soll, frage ich mich warum diese nicht auch für Fahranfänger mit einem Klasse B Führerschein gilt.

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09 Mai 2016 22:45 #11738 von zwergnase
Ich persönlich finde die Staffelung sehr gut. Auch wenn der Selbsterhaltungstrieb groß ist, vergisst man diesen öfters z.B. wenn man in einer Gruppe mit Erfahrenen fährt. Ob es jetzt wirklich schon 70kw sein müssen weiß ich nicht, ich würde sogar für noch weniger plädieren. Beim Auto hat der Fahrer zumindest noch eine Chance zu überleben, wenn er mit ü 100 sich überschätzt, ein Motorradfahrer ist da deutlich beacheidener dran.

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